Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AUF Design

Klotsche Stollenwerk Schnell
Designer Partnerschaft

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen AUF Design, Klotsche Stollenwerk Schnell Designer Partnerschaft, Blumenthalstraße 64, 50668 Köln (nachfolgend AUF Design) und dem Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. 1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen AUF Design und dem Auftraggeber abgewickelt werden.

2. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

3. Vertragsschluss und Leistungsumfang

3.1. AUF Design ist an von ihr abgegebenes Angebot bis zu der im Angebot enthaltenen Frist gebunden. Im Übrigen ist das Angebot von AUF Design freibleibend.
3.2. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher und fristgerechter Angebotsbestätigung durch AUF Design zustande. Die Angebotsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

3.3. Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung des Angebotes/ der Leistungsbeschreibung maßgebend.
3.4. Mündliche oder telefonische Aufträge, Vertragsänderungen- oder Ergänzungen, sind unverzüglich in schriftli- cher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

3.5. AUF Design erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Auftraggebers.
3.6. Die von AUF Design erstellten Leistungsbeschreibungen und Protokolle gelten vom Auftraggeber als geneh- migt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Arbeitswoche Änderungswünsche oder Anmerkungen AUF Design mitteilt. Die Mitteilung soll schriftlich erfolgen oder schriftlich nachgereicht werden.

3.7. AUF Design ist berechtigt innerhalb des Auftrags zur Leistungserbringung Fremdleistungen von Dritten einzu- schalten.
3.8. Aufgrund von gesonderter Absprache können Fremdleistungen von Zulieferern von AUF Design im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vergeben werden. Soweit genehmigte Fremdleistungen von AUF Design im Namen des Auftraggebers vergeben werden, stellt der Auftraggeber AUF Design von sämtlichen hieraus entstehenden Ver- bindlichkeiten frei.

3.9. Im Rahmen von Vorgaben des Auftraggebers hat AUF Design Gestaltungsfreiheit.
3.10. Die von AUF Design zu erbringenden Leistungen lassen sich je nach Leistungsbeschreibung in vier folgenden Phasen unterteilen: Konzeptions-, Entwurfs-, Änderungs- und Realisierungsphase. Jede Phase wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber abgeschlossen. Das Ergebnis jeder Phase dient als Grundlage für die weitere Leistungser- bringung. Abweichende oder ergänzende Anforderungen oder Änderungswünsche zu bereits bestätigten Ergebnis- sen, können nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.

4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers; Freistellung durch den Auftraggeber

4.1. Soweit nicht anders vereinbart und notwendig, stellt der Auftraggeber Unternehmens-und Produktinformatio- nen, Daten, Texte, Fotos, Filme und sonstige Informationen, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind, un- entgeltlich zur Verfügung und überträgt die hierfür erforderlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an AUF Design. Diese sind fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern. 4.2. Entstehende Kosten für die Beschaffung, Erstellung und Anlieferung der Ausgangsmaterialien trägt der Auftraggeber.

4.3. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Leistungserfüllung durch AUF Design verpflichtet. Dies umfasst be- sonders die Prüfung/ Bestätigung der einzelnen unter 3.10. genannten Phasen. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von AUF Design vorgelegten Abstimmungsunterlagen sorgfältig und fristgerecht zu prüfen, und entsprechende Entscheidungen unverzüglich AUF Design mitzuteilen.

4.4. Der Auftraggeber sichert AUF Design zu, dass er die beauftragte Leistung hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit vorab geprüft hat.
4.5. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Der Auf- traggeber übernimmt damit die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien.
Er stellt AUF Design von Ansprüchen Dritter frei.

5. Vergütung, Fälligkeit, Verzug

5.1. Die im Angebot genannten Preise von AUF Design gelten netto, zuzüglich der im Einzelfall anfallenden gesetz- lichen Umsatzsteuer. Es gilt der Wechselkurs vom Tag des Angebots. Verändert sich der Wechselkurs während der Durchführung des Vertrages um mehr als 1%, kann AUF Design die eigene Vergütung anpassen. Ein Anpassungsan- spruch des Kunden besteht nicht.

5.2. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

5.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann AUF Design einen entsprechenden Mehraufwand verlangen. Kommt der Auftraggeber nach mehrfacher Aufforderung seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist AUF Design dazu berechtigt, eine Abschlagszahlung für alle bereits ent- standenen Kosten zu verlangen. AUF Design steht hierbei ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu.

5.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten Vereinbarungen nicht anderes ergibt, sind Rech- nungen (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

6. Reise- und Spesenkosten

6.1. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag vorgenommen werden müssen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu der Vergütung nach Ziffer 5.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erstatten.

6.2. Sofern die Reise mit einem Kfz durchgeführt wird, erfolgt die Abrechnung zu je 0,30 € pro für die Reise ge- fahrenen Kilometer. Sofern andere Transportmittel in Rücksprache mit dem Auftraggeber von AUF Design genutzt werden, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten unter Vorlage der jeweiligen Rechnungen.

7. Haftung, Gewährleistung, Schadensersatz

7.1. AUF Design haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2. AUF Design haftet bei einer vorsätzlich oder fahrlässig begangenen Verletzung von wesentlichen Vertrags- pflichten (Kardinalpflichten) vollumfänglich, wobei die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den auf die bei Ver- tragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

7.3. Bei Verletzung von unwesentlichen Vertragspflichten haftet AUF Design nur bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit vollumfänglich, wobei die Haftung bei einer grobfahrlässigen Verletzung ebenfalls auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt ist.

7.4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet AUF Design nicht.

7.5. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet AUF Design gegenüber dem Auftraggeber nur in dem Maß, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Eine etwaige Haftung nach DS-GVO bleibt unberührt.

7.6. AUF Design haftet nicht für den Fall, dass auf Daten, welche über das Internet übertragen werden, durch hin- reichend versierte Teilnehmer zugegriffen werden kann oder diese Daten verändert werden.

7.7. Alle von AUF Design erstellten Vorschläge, Entwürfe werden dem Auftraggeber vorgelegt. Nach eingehender Prüfung und Freigabe dieser Vorschläge und Entwürfe vom Auftraggeber, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.

8. Geheimhaltungspflicht

8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, über sämtliche ihm bekanntwerdende Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse von AUF Design sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu veröffentlichen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus. Ausgenommen sind bereits bekannte Informationen und Informationen, die ohne sein Verschulden bekannt werden.

8.2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit seinen Mitarbei- tern und sonstigen Erfüllungsgehilfen wie auch den von ihm beauftragten Dritt- bzw. Fremdfirmen vereinbart wird. 8.3. Verletzt der Auftraggeber oder eine der Personen gemäß den vorstehenden Absätzen die Schweigepflicht, so ist AUF Design berechtigt, eine Vertragsstrafe nach billigem Ermessen zu bestimmen, die im Streitfall von dem zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehender Schadensersatz bleibt hiervon unter Anrechnung der Vertragsstrafe unberührt.

9. Aufbewahrungspflicht AUF Design

9.1. Nach Beendigung des Auftrags ist es AUF Design freigestellt, sämtliche mit dem Projekt zusammenhängende Unterlagen, Dateien oder sonstige Dokumente, die sie selbst erstellt oder ihr vom Auftraggeber überlassen wur- den, aufzubewahren oder zu vernichten bzw. zu löschen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe/ Rückgabe oder zur Vernichtung/ Löschung besteht nicht.

9.2. Eine Ausnahme des genannten Rechts besteht, wenn die Archivierung im Angebot enthalten ist. In diesem Fall werden die Materialien von AUF Design für die im Angebot beschriebene Zeit eingelagert.

10. Urheberrechte und Nutzungsrechte

10.1. Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars an AUF Design die in dem Angebot von AUF Design näher beschriebenen Leistungsschutz- und Nutzungsrechte. Hiervon kann auch das Recht zur Bearbeitung umfasst sein.

10.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, für eigene Geschäftszwecke die ihm eingeräumten Rechte weiter zu lizen- zieren. Zu einer darüber hinausgehenden Lizenzierung an Dritte ist der Auftraggeber ohne Genehmigung von AUF Design und ohne gesonderte Vergütung nicht berechtigt.

10.3. Sofern der Auftraggeber weitere Nutzungsrechte benötigt, erfordert dies die vorherige Zustimmung von AUF Design.

10.4. Das Rohmaterial, sowie die Konzepte und Entwürfe verbleiben im Eigentum von AUF Design. Diese können auf schriftliche Anfrage unter schriftlicher Bestätigung von AUF Design dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Etwaig dadurch entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

10.5. AUF Design ist berechtigt, ebenso die fertiggestellte Leistung für den Auftraggeber für eigene Präsentationen, auf der eigenen Webseite, für Fachzeitschriften und ähnliches vollumfänglich für Eigenwerbezwecke zu nutzen. Die zwischen den Parteien getroffenen Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben hiervon unberührt. AUF Design wird insbesondere von einer Veröffentlichung der fertiggestellten Leistung vor der offiziellen Veröffentlichung durch den Auftraggeber absehen.

11. Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1. AUF Design kann dem Auftraggeber jederzeit eine Änderung oder Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen vorschlagen.

11.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätes- tens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z. B. per E-Mail) angeboten.

11.3. Die Zustimmung durch den Auftraggeber gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber AUF Design angezeigt wird.

11.4. Wenn der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. Der Auftragge- ber wird in der Änderungsnachricht noch einmal besonders auf sein Ablehnungsrecht, die Frist hierfür, sowie seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.

12. Gerichtsstandsvereinbarung

12.1. Gerichtsstand ist Köln.

12.2. AUF Design ist jedoch dazu berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen


Stand: 03. Dezember 2020